Für Privatpersonen & Gesellschaften

Verkehrsrecht

Tätigkeitsfelder und Beratungsbereiche

Dr. Gerhards, Pragal & Reineke berät Privatpersonen bundesweit schnell und kompetent bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Die sind unter anderem:

  • Fahrzeugschäden
  • Wertminderung
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall

Erfahrung für Ihr Recht

Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche nutzen wir unsere jahrelangen Erfahrungen im Rahmen unserer Tätigkeit für Versicherungsgesellschaften. So können wir bereits im Vorfeld einschätzen, welche Probleme bei der Regulierung von Ansprüchen entstehen können. Bereits unmittelbar nach einem Versicherungsfall können wir beispielsweise unsere Mandanten darüber aufklären, welche Schadenspositionen erstattungsfähig sind und wie vorzugehen ist, damit berechtigte Ansprüche auch unkompliziert und schnell reguliert werden. Des Weiteren können wir beratend zur Seite stehen, sobald ein Schadenfall von der Versicherung abgerechnet wurde um zu überprüfen, ob die Regulierung der Versicherung zutreffend erfolgt ist.

Faire Beratung

Im Rahmen einer gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen beraten wir unsere Mandanten dahingehend, solche nur in der Höhe geltend zu machen, wie sie auch realistisch durchsetzbar sind, um somit wiederum das Kostenrisiko zu minimieren.

Uns ist wichtig, unsere Mandanten genauestens über etwaige Beweisprobleme aufzuklären. Denn es wird oft bei der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen vergessen, dass es maßgeblich darauf ankommt, ob der behauptete Sachverhalt auch bewiesen werden kann. Wir empfinden es deshalb als Selbstverständlichkeit, Mandanten auf diese Beweisschwierigkeiten hinzuweisen und diese bei der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen.