Für Privatpersonen & Gesellschaften

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Kanzlei Privatpersonen und Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltung, Projektplanung und Konzeption. Wir beraten Sie unter anderem bei:

  • Vertragsgestaltung und Gründung
  • Beratung bei Gesellschafterwechsel
  • Haftungsfragen während der Gründungsphase
  • Kauf und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften
  • Umwandlung von Gesellschaften
  • Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften
  • Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
  • Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer


Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Amts-, Land und Oberlandesgericht im gesamten Bundesgebiet.