Für Privatpersonen & Gesellschaften

Erbrecht

Dr. Gerhards, Pragal & Reineke berät Sie des Weiteren in allen Bereichen des Erbrechts. Dies beinhaltet:

  • die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • die vorsorgende (steuerlich günstige) Gestaltung und Behandlung des Vermögens und des Einkommens zu Lebzeiten
  • die Nachlassabwicklung in unstreitigen und streitigen Erbfällen
  • die Testamentsvollstreckung
  • die Interessenwahrung vor dem Nachlassgericht

Vor Antritt eines Erbes ist innerhalb kürzester Fristen zu entscheiden, ob man besser das Erbe ausschlagen oder annehmen soll. Es lassen sich durch kompetente juristische Beratung bei der Gestaltungen von Testamenten und Erbverträgen Konflikte zwischen den späteren Erben und Vermächtnisnehmern um den Nachlass leicht vermeiden.



Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Amts-, Land und Oberlandesgericht im gesamten Bundesgebiet.